Energieeffizienzberatung
Alles, was Sie zum Thema Energieeffizienzberatung ab 2024 wissen müssen
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Energieeffizienzberatung
ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2024 wird der Verkauf von Heizsystemen nur nach vorheriger Beratung durch einen Energie-Effizienz-Berater gestattet.
Hierbei erfolgt eine Aufklärung über die potenziellen Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung sowie mögliche ökonomische Aspekte, die berücksichtigt werden sollten.
Diese Regelung gilt gleichermaßen für private und öffentliche Gebäude.
Der Beratungsnachweis ist zwingend dem Schornsteinfeger vor dem Einbau vorzulegen.
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