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Entsorgung von Thermona Heizgeräten

Alles Wissenswerte über die gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die Hersteller zur Rücknahme von Altgeräten verpflichten.
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Abholung von Gasthermen, Alt-Wärmespeicher-Heizgeräte, Alt-Heiz-/Warmwasser-/Elektrogerät und Festbrennstoffkesseln

Das Kreislaufwirtschaftsgesetzt verpflichtet Hersteller, Altgeräte zurückzunehmen. Eine Verantwortung, der wir zum Schutz der Umwelt und zur Wiederverwertung von Rohstoffen gerne nachkommen. Beauftragen Sie eine Geräteanholung gerne per Email, unsere Mitarbeiter unterbreiten Ihnen gerne ein angebot für die Kostenlose rücknahme(Versandkosten können anfallen) Bitte beachten Sie folgende Abholbedingungen (gemäß TRGS 519) 

  • Bei der Abholung ab Bordsteinkante muss Ihr altes Wärmespeicher-Heizgerät staubdicht abgeklebt, unzerstört und frei zugängig sein 
  • Bei der Abholung aus der Wohnung muss Ihr altes Wärmespeicher-Heizgerät vom Netz getrennt sein

Entsorgung von Elektroaltgeräten

Geräte, die mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht einfach im Restmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden – mithilfe separater Rücknahmesysteme. Nur so können die in Elektrogeräten enthaltenen wertvollen Rohstoffe recycelt werden. Der Gesetzgeber hat zur Verbesserung der Geräteentsorgung das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erlassen.

Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten ist Ihre Unterstützung als Verbraucher sehr wichtig. Folgende Aspekte gilt es zu beachten:

  • Geräte aus Privathaushalten, die unter das ElektroG fallen, können Sie kostenlos bei kommunalen Sammel- oder Rücknahmestellen des Handels abgeben. Die unentgeltliche Pflicht zur Rücknahme von Altgeräten gilt auch für den Versandhandel.
  • Vor der Rückgabe sollten Sie Lampen (Leuchtmittel) und bei batteriebetriebenen Geräten die Batterien und Akkus – soweit möglich – aus den Geräten entnehmen und separat entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen.
  • Als Endverbraucher sind Sie dafür verantwortlich evtl. personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu löschen.

Wir ermöglichen Ihnen zusätzlich die Entsorgung von Altgeräten, die nicht unter das ElektroG fallen oder abgeholt werden sollen. Fragen Sie hierfür eine Entsorgung per Email bei unseren Mitarbeitern an unter Info@thermona-shop.de

Die Veröffentlichungen zur Erfüllung der Sammel- und Recyclingquoten können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) einsehen.

Rückgabemöglichkeit der Transportverpackung 

Das Verpackungsgesetz bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Dazu werden wir als Hersteller gemäß § 15 VerpackG verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Transportverpackungen, wie die von uns in Verkehr gebrachten am Ort der Übergabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Für weitere Informationen zur Entsorgung der Transportverpackung wenden Sie sich bitte an Ihren Heizungsfachmann bzw. an den verkaufenden Händler.