Förderung von Wärmepumpen ab 2024
Förderung von Wärmepumpen
Seit Januar 2024 gibt es eine Grundförderung der Investitionskosten bei der KfW für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden. Die Förderung einer Wärmepumpe im Rahmen eines Heizungstausches erfolgt als Zuschussförderung. Diese Förderung steht offen für Privatpersonen die Eigentümer eines bestehenden, selbst bewohnten Einfamilienhaus in Deutschland sind.
Das Wichtigste zur Förderung im Überblick
Die Grundförderung beträgt 30 % (einkommensunabhängig) Förderfähig sind viele gängige Arten von Wärmepumpen, darunter Luftwärmepumpen, Abluftwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Wasserwärmepumpen.
Diese weiteren Zuschusskomponenten können Sie beantragen
- bis zu 5 % Effizienz-Bonus für alle, die eine Erd-/Sole/Luft-Wärmepumpe oder eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel einbauen.
- bis zu 20 % Geschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch von fossilen Wärmeerzeugern. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ganz gleich, wann diese in Betrieb genommen wurden) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, bei denen die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre her ist.
- bis zu 30 % Einkommens-Bonus erhalten Haushalte, deren durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen der Jahre 2021 und 2022 nicht höher als 40.000 Euro war.
Wichtig zu wissen
Alle aufgeführten Zuschusskomponenten sind mit der Basisförderung kombinierbar – somit können Sie bis zu 70% der maximal anzurechnenden Investitionskosten gefördert bekommen. Eigentümer von bestehenden Zwei- bzw. Mehrfamilienhäusern können laut der KfW ab voraussichtlich Mai 2024 und Eigentümer von bestehenden vermieteten Einfamilienhäusern können ab voraussichtlich August 2024 ihre Anträge einreichen.
So stellen Sie Ihren Antrag
Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ mit Ihren Daten
Ihren Zuschussantrag stellen Sie direkt im Kundenportal. Sie benötigen die BzA-ID (15-stellige Nummer). Diese wird Ihnen von Ihrem Fachunternehmen oder von Expertinnen und Experten für Energieeffizienz ausgehändigt. Darüber hinaus benötigen Sie einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag.